Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen
Eine wichtige Aufgabe der Bauaufsicht zur Gewährleistung von Sicherheit ist die regelmäßige Durchführung von Wiederkehrenden Prüfungen von Sonderbauten. Dies gilt vor allem hinsichtlich des Brandschutzes.
Bei Sonderbauten handelt es sich um größere Gebäude, die von einer größeren Anzahl von Personen besucht werden. Hierdurch ensteht automatisch ein deutlich höheres Gefahrenpotential als Zum Beispiel bei einem Wohnhaus.
Bei diesen Wiederkehrenden Prüfungen werden unter Anderem folgende Punkte geprüft:
- Entsprechen die aktuelle Nutzung und die baulichen Zustände den Inhalten der Baugenehmigung?
- Sind die notwendigen Flure, Treppenräume und ggf. Rettungswege frei von Brandlasten?
- Sind die Rettungswege und Notausgänge ausreichend gekennzeichnet?
- Ist eine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden?
- Sind Alarmierungseinrichtungen funktionsfähig und vorhanden?
- Sind Brandmeldeanlagen, Sprinklerzentralen, Lüftungszentralen und Technikräume ausreichend gekennzeichnet und frei von Brandlasten?
- Sind die notwendigen Feuerschutzabschlüsse funktionsfähig?
- Sind die Brandschutzordnung sowie die Flucht- und Rettungspläne gut sichtbar ausgehängt?
- Liegen sämtliche Prüfberichte über die mängelfreie Funktion der technischen Anlagen und Einrichtungen vor?
Gebäudenutzung und Prüfintervall:
- Gebäude mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Personen fassen oder mehrere Versammlungsräume, die insgesamt mehr als 200 Personen fassen, wenn diese gemeinsame Rettungswege haben. Der Zeitraum zwischen den einzelnen Prüfterminen beträgt 3 Jahre.
- Hotels mit mehr als 60 Betten. Der Zeitraum zwischen den einzelnen Prüfterminen beträgt 6 Jahre.
- Gebäude mit Verkaufsstätten, deren Verkaufsräume und Ladenstraßen eine Fläche von mehr als 2.000 m² haben. Der Zeitraum zwischen den einzelnen Prüfterminen beträgt 3 Jahre.
- Grossgaragen (Parkhäuser) mit mehr als 1.000 m² Nutzfläche (
Sonderbauvorschrift: Garagenverordnung (GarVO)). Der Zeitraum zwischen den einzelnen Prüfterminen beträgt 6 Jahre. - Krankenhäuser (Sondervorschriften: Krankenhausbauverordnung (KhBauVO). Der Zeitraum zwischen den einzelnen Prüfterminen beträgt 5 Jahre.
- Hochhäuser, mit Aufenthaltsräumen von mehr als 60 Höhenmetern über der Geländeoberfläche (Sondervorschriften: Hochhausverordnung (HochhVO)). Der Zeitraum zwischen den einzelnen Prüfterminen beträgt 6 Jahre.
- Pflegeheime mit mehr als 1.600 m² Bruttogrundfläche in einem Gebäude.
Der Zeitraum zwischen den einzelnen Prüfterminen beträgt 6 Jahre. - Kindergärten und Horte mit mehr als 4 Gruppen. Der Zeitraum zwischen den einzelnen Prüfterminen beträgt 6 Jahre.
- Schulen - außer: Fachhochschulen, Fachschulen, Akademien, Volkshochschulen, Musikschulen, Tanzschulen und Fahrschulen (Sonderbauvorschrift: Schulbaurichtlinie (SchulBauR)). Der Zeitraum zwischen den einzelnen Prüfterminen beträgt 6 Jahre.